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   BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 12/75   

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https://dejure.org/1976,1028
BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 12/75 (https://dejure.org/1976,1028)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1976 - 2 BvL 12/75 (https://dejure.org/1976,1028)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1976 - 2 BvL 12/75 (https://dejure.org/1976,1028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Vernehmung von Verfahrensbeteiligten auf Antrag der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung des Ermittlungsrichters - Vernehmungsersuche - Staatsanwaltschaft - Vereinbarkeit mit Verfassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 12/75
    Demgemäß hat das Amtsgericht zu verfahren, ohne daß es noch eine Entscheidung zu treffen hätte, für die es darauf ankommen könnte, ob nach seiner Auffassung § 162 Abs. 3 StPO mit der Verfassung in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 2, 406 [411 f.]; 6, 222 [242]; 12, 67 [72 f.]).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60

    Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 12/75
    Demgemäß hat das Amtsgericht zu verfahren, ohne daß es noch eine Entscheidung zu treffen hätte, für die es darauf ankommen könnte, ob nach seiner Auffassung § 162 Abs. 3 StPO mit der Verfassung in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 2, 406 [411 f.]; 6, 222 [242]; 12, 67 [72 f.]).
  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Durchführung

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 12/75
    Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß die Verpflichtung des Ermittlungsrichters, Vernehmungsersuchen der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten, grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar ist (BVerfGE 31, 43 [45 f.] zu § 162 Abs. 1 StPO in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 1965 [BGBl. I S. 1373]).
  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 12/75
    Demgemäß hat das Amtsgericht zu verfahren, ohne daß es noch eine Entscheidung zu treffen hätte, für die es darauf ankommen könnte, ob nach seiner Auffassung § 162 Abs. 3 StPO mit der Verfassung in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 2, 406 [411 f.]; 6, 222 [242]; 12, 67 [72 f.]).
  • FG Hessen, 26.02.2020 - 4 K 179/16

    Keine Befreiung von der Körperschaftssteuer bei überwiegend politischem

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 1994 - 2 BvL 52/92 -, juris unter Verweisung auf BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 1970 - 2 BvL 49/69 -, BVerfGE 29, 34 und BVerfG, Beschlüsse vom 06. April 1976 - 2 BvL 12/75 -, BVerfGE 42, 91).
  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

    Die Richtigkeit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 2, 406 [411 ff.]; 12, 67 [72 f.]; 22, 373 [377]; 42, 91 [95]; 65, 132 [140]); für die bis dahin mit der Sache befaßten Instanzen ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit endgültig entschieden (BVerfGE 6, 222 [242]; 29, 34 [38]; 57, 295 [316]).

    Dies ergibt sich aus den zur Bestimmung von Tragweite und Bedeutung des Beschlußtenors heranzuziehenden Beschlußgründen (BVerfGE 42, 91 [94 f.]).

  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93

    Verfassungsmäßigkeit von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten

    Behörden in diesem Sinne sind, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, auch die Gerichte (vgl. BVerfGE 31, 43 [46]; 42, 91 [95]).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Entsprechendes hat das Bundesverfassungsgericht für die vorbehaltlose Bejahung der Rechtsgültigkeit einer Norm durch die zurückverweisende Rechtsmittelentscheidung stets ausgesprochen (BVerfGE 2, 406 (411 ff.); 6, 222 (242); 29, 34 (38 f.); 42, 91 (94 f.); vgl. auch BVerfGE 12, 67 (72 f.)).
  • LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 KR 706/99
    Das generelle Verfassungsgebot, wonach alle Behörden sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe zu leisten haben (Art. 35 Abs. 1 GG), soll die im föderalen Rechtsstaat zwangsläufig vorgesehene Aufteilung öffentlicher Aufgaben auf verschiedene Regelungsebenen und Verwaltungszweige insofern ausgleichen, als es alle Behörden des Bundes und der Länder auf die wechselseitige Unterstützung bei der Erfüllung der jeweils spezifischen Aufgaben verpflichtet (vgl. insbesondere Bull, in: AK-GG, 1. Aufl. 1984, Art. 35 Abs. 1 GG Rdnr. 8; BVerfGE 31, 43 ff., 46; E 42, 91 ff., 95), ohne dabei die durch die Verschiedenartigkeit der Verwaltungszweige gewährleistete sachgerechte Aufgabenerfüllung in Frage zu stellen.
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